G7-Gipfel
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- Die Bilder können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zum G7-Gipfel für folgende Zwecke genutzt werden:
- Presseveröffentlichungen
- Veröffentlichungen in Printmedien
- Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
- Online- und multimediale Veröffentlichungen
Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig. - Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der digitalen Bilder die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des BPA erlaubt. Ebenso darf das digitale Bild nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.
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- Die Presse ist insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
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- Bei Verwendung des digitalen Bildes ist die Quelle "Bundesregierung/Name des Fotografen" anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen (z.B. Webseiten). Von jeder Veröffentlichung im Druck ist dem BPA ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden:
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