G20-Finanzminister in Lima
Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung
Gewinnverlagerungen großer Konzerne in Steueroasen möglichst unmöglich machen - die Finanzminister der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen wollen in dieser Woche in Lima ein Maßnahmenbündel durchbringen. Deutschland hatte sich sehr dafür eingesetzt.
Quelle: Bundesregierung/Bergmann
Da die Steuerrechtssysteme der Staaten nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind, nutzen multinationale Konzerne Schlupflöcher. Sie reduzieren ihre Steuerlast auf ein Minimum. Auch Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, tun dies. Sie verschieben ihre Unternehmensgewinne an Orte, die einer geringeren oder sogar keiner Besteuerung unterliegen.
Steuerausfälle und Wettbewerbsnachteile
Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung oder auf Englisch Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) heißt das Verfahren. BEPSBase Erosion and Profit Shifting führt nicht nur weltweit zu Ausfällen in Höhe bis zu 10 Prozent der Körperschaftssteuer.
Kleine und mittlere Unternehmen haben diese Steuersparmöglichkeit nicht. Der Wettbewerbsnachteil liegt auf der Hand. Der in Lima zu beschließende "BEPS-Aktionsplan" geht gegen diese Gewinnverlagerung vor.
15-Punkte-Plan begrenzt Auswüchse
Gewinne sollen da versteuert werden, wo sie anfallen. Deshalb setzen die G20 Staaten gemeinsam mit Schwellen- und Entwicklungsländern sowie internationalen Organisationen neue Regeln für den internationalen Steuerwettbewerb. Sie wollen die Steuerrechtssysteme besser verzahnen und Steuerstandards angleichen. In einem 15-Punkte-Plan begrenzen sie Auswüchse des Steuerwettbewerbs zwischen den Staaten.
Beispiele
- Besteuerungen bei Lizenzeinnahmen (Patentboxen) dürfen nur noch bei entsprechender wirtschaftlicher Aktivität desselben Steuerpflichtigen erfolgen.
- Doppelbesteuerungsabkommen werden auf doppelte Nichtbesteuerung geprüft.
- Die Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen wird verbessert.
- Für bestimmte steuerliche Instrumente wurden erstmals internationale Prinzipien vereinbart, zum Beispiel für die Eindämmung von Gewinnverlagerungen infolge von Zinszahlungen (so genannte Zinsschranke), für Regelungen gegen hybride Gestaltungen und für die Hinzurechnungsbesteuerung.
Deutschland bereits auf hohem Niveau
Die Bundesregierung hat den Prozess nachdrücklich unterstützt. Sie will mit dem Maßnahmenpaket Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland verhindern.
Die bereits bestehenden Regeln zur Verhinderung aggressiver Steuergestaltung passt die Bundesregierung an. Bis Ende März 2016 will sie entsprechende Gesetzesentwürfe vorlegen.
Mittwoch, 07. Oktober 2015